Schnell kann ein Schaden durch Sturm oder Hagel in den fünf bis sechsstelligen Bereich gehen. Solche Schäden und auch durch Feuer und Leitungswasser verursachte, werden den Immobilieneigentümern von der Wohngebäudeversicherung erstattet. Selbst Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit, wie z. B. nicht gelöschte Kerzen die einen Tisch in Brand setzen,
können durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.